Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Festsetzung

24. Januar 2024

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 16. Januar 2024 verfügt:

  1. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Stadt Uster im Mst. 1:5000 vom 22. Dezember 2023 wird festgesetzt.
  2. Die Abgrenzung von Wald und Nichtbauzonen in der Stadt Uster wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 22. Dezember 2023 festgesetzt.
  3. Die Abgrenzung von Wald und Bauzone (Ergänzung) in der Stadt Uster wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 22. Dezember 2023 festgesetzt.
  4. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Stadt Uster liegt während der Rekursfrist und der Bürozeiten bei der Stadt Uster, Stadthaus West, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
  5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Dokumente sind auch online einsehbar unter Raumplanung | Kanton Zürich (zh.ch) oder im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer ÖREB-Kataster, Raumplanung) als projektierte Linien und Flächen.

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