Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen, Öffentliche Auflage
Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen
Festsetzung statische Waldgrenzen
Der Entwurf für die Festsetzung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und 13 Abs. 1 Waldgesetz (WaG) in der Stadt Uster wird vom 7. Juni 2023 bis 6. August 2023 öffentlich aufgelegt.
Die Pläne liegen über die gesamte Frist während der Büroöffnungszeiten bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Stadthaus West, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich zur Einsichtnahme auf. Sie finden die Dokumente ausserdem online unter Raumplanung | Kanton Zürich (zh.ch) oder im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer ÖREB-Kataster, Raumplanung) als projektierte Linien und Flächen.
Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 6. August 2023 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.
Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Anouk Federspiel, 043 259 4310, anouk.federspiel@bd.zh.ch) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung, Georg Müller, 043 259 30 34, georg.mueller@bd.zh.ch) Auskunft.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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