Volksinitiative «Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse» / Publikation Zustandekommen gemäss § 127 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte
Mit Beschluss vom 12. Juli 2022 hat der Stadtrat gestützt auf § 127 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte festgestellt, dass die am 28. Juni 2022 eingereichte
Volksinitiative «Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse»
zustande gekommen ist.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 20. Juli 2022
Stadtrat Uster
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