Grabräumungen 2023–2026
Mit Verfügung vom 31. Mai 2022 hat die Vorsteherin der Abteilung Sicherheit die Räumung der Urnengräber Klasse B, Feld 23, Nr. 1850/95 bis 1973/97 per Herbst 2023 bewilligt.
Die Hinterbliebenen können Pflanzen und Grabsteine bis zum 5. November 2023 entfernen. Danach wird zurückgelassenes Material durch die Abteilung Sicherheit unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht entfernt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Stadtrat der Stadt Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Die Verfügung der Vorsteherin der Abteilung Sicherheit und die Bestattungs- und Friedhofverordnung der Stadt Uster vom 1. Januar 2012 liegen während der Einsprachefrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, Telefon 044 944 72 91, zur Einsicht auf. Sie sind unten auch im Abschnitt «Dokumente» abrufbar.
Zugehörige Objekte
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Bestattungs- und Friedhofverordnung 2012 (PDF, 199.95 kB) | Download | 0 | Bestattungs- und Friedhofverordnung 2012 |
Verfügung; Friedhof Gräberraumung 2023 - 2026 (PDF, 86.48 kB) | Download | 1 | Verfügung; Friedhof Gräberraumung 2023 - 2026 |