Baugesuch Nr. 2020-0094: Heinrichstrasse 17.1, Kirchuster

14. August 2020
Marco Kranner, Heinrichstrasse 17, 8610 Uster; Neubau Gartenhaus und Gartenzaun, Heinrichstrasse 17.1, Kat. Nr. B2529, Kirchuster (Zentrumszone Z3 - III)

Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente zur Einsicht auf. 

Dauer
20 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, Postfach, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte