Anstellungsbedingungen

Die Stadt Uster bietet herausfordernde, spannende und sinnvolle Aufgaben. Viele Jobs sind als Teilzeitstellen ausgestaltet. Grundlage für die Anstellung bildet stets eine Verfügung, ein Dokument vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag.

Arbeitszeit
42 Stunden/Woche (Tagesrahmen 6.00–20.00 Uhr)
Schalteröffnungszeiten Stadthaus: Mo/Di/Do 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr,
Mi 8.00–11.30/13.30–18.30 Uhr, Fr 8.00–14.00 Uhr
Die Öffnungszeiten einzelner Verwaltungseinheiten können abweichen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich

Arbeitszeitsaldo
Pro Tag maximal 11 Stunden; Übertrag am Jahresende (unter dem Jahr frei): plus 1 Woche (= 42 Stunden), minus 20 Stunden.
Kompensation: stundenweise, tageweise, total bis 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Pausen
Mindestens 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben; jeden Vormittag je max. 20 Minuten bezahlte Pause

Besoldung
24 Besoldungsklassen mit je 29 Stufen, die sich stark an die Systematik des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. richtet. Alle erhalten einen 13. Monatslohn.

Einmalzulage
Für überdurchschnittliche Leistungen oder ein besonderes Engagement können Einmalzulagen, zusätzliche Freitage oder Naturalien vergütet werden.

Überzeit
Ab 42 Stunden/Woche bei Vollpensum auf Anordnung hin; Kompensation oder Auszahlung

Ferien

  • Bis 49. Altersjahr: 5 Wochen
  • Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen

Bezug in ganzen oder halben Tagen nach Absprache.

Feiertage
Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag, Stephanstag, Neujahrstag

Bezahlte Ruhetage
2. Markttag (Uster Märt), Heiligabend, Silvester, Berchtoldstag

Leistungsbewertung
Jährliche Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilung/Jahresbeurteilungsgespräch (JBG).

Pensionskasse
Optimaler Schutz bei der BVK Beamtenversicherungskasse für Risiko und ab 21. Altersjahr für Sparen (Beitragsprimat) mit überproportionalem Arbeitgeberbeitrag von 60 %. Pensionierung zwischen Alter 60–70 wählbar. Weitere Infos unter www.bvk.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Versicherung
Schutz für Nicht-Berufsunfall (NBU) für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche berufstätig sind (Prämie hälftig zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer). 

Lohnfortzahlung
Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall:

  • Im 1. Dienstjahr 3 Monate 100 %
  • Im 2. Dienstjahr 6 Monate 100 %
  • Ab 3. Dienstjahr 12 Monate 100 %


Ergänzend: Krankentaggeldversicherung, 80 % von Bruttolohn, Gesamtanspruch inkl. der Lohnfortzahlung von 730 Tagen (Prämie zulasten Arbeitgeberin)

Bei Mutterschaft: 16 Wochen bezahlt

Vergünstigungen


Rechtsgrundlage
Die genauen und rechtlich verbindlichen Texte finden Sie in den entsprechenden Rechtserlassen.

Zugehörige Objekte