Hinweise für den Winterdienst

7. Oktober 2026

Hinweise für den Winterdienst

Für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen ist das Personal des städtischen Strasseninspektorats zusammen mit externen Fuhrhaltern im Auftrag der Stadt Uster verantwortlich. Auf und entlang von Staatsstrassen führt das Personal des kantonalen Unterhaltsbezirks 10 mit Standort in Pfäffikon ZH den Winterdienst durch.

Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bitten wir darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Das Strasseninspektorat lehnt jede Haftung von Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.

Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal des Strasseninspektorats kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächten, Kanälen und öffentlichen Gewässer platziert werden.

Mit dem abgestuften Winterdienst ohne eine generelle Schwarzräumung wurde gute Erfahrungen gemacht. Prioritär werden Hauptverkehrsachsen, Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und starken Steigungen, Blaulichtorganisationen und anschliessend die übrigen Strassen unterhalten. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.

Die Benutzer des Verkehrsnetzes können beim abgestuften Winterdienst nicht davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets alle gleichzeitig frei von Schnee- oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmenden, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen. Weitere Details zum Winterdienst finden Sie auf www.uster.ch (Stichwort: Winterdienst).

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