Reglement zur Verordnung über die Gemeindebeiträge an die Familienergänzende Betreuung
Reglement zur Verordnung über die Gemeindebeiträge an die Familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement)
Mit Beschluss vom 12. Mai 2026 hat der Stadtrat das Elternbeitragsreglement angepasst und genehmigt. Die Anpassungen treten auf den 1. Juli 2026 in Kraft.
Der Stadtratsbeschluss sowie das Elternbeitragsreglement sind digital auf Uster.ch unter den Geschäften des Stadtrates in der Sitzung vom 12. Mai 2026 sowie unter Amtsmitteilungen einsehbar. Alternativ können die Unterlagen während den Büroöffnungszeiten bei der Stadt Uster, Abteilung Soziales, Geschäftsstelle Familienergänzende Betreuung, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Provisorisch_Verordnung_über_Gemeindebeiträge (PDF, 303 kB) | Download | 0 | Provisorisch_Verordnung_über_Gemeindebeiträge |
| Provisorisch_Reglement_zur_Verordnung_über_die_Geme (PDF, 580 kB) | Download | 1 | Provisorisch_Reglement_zur_Verordnung_über_die_Geme |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziale Sicherheit | 044 944 73 51 | Kontaktformular |
| Name |
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| Kinderbetreuung |
