Attraktives Stadtzentrum, Dauernde Verkehrsanordnung

25. März 2026

Attraktives Stadtzentrum
Dauernde Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Fussgängerzone, Fahrrad gestattet mit Ausnahmen
Auf der Gerichtsstrasse, Abschnitt Poststrasse und Amtsstrasse (Anlieferung Illuster) sowie die Webernstrasse, Abschnitt Tannenzaunstrasse und Gerichtsstrasse, wird neu als Fussgängerzone mit Fahrrad gestattet, sowie mit den Ausnahmen:
- Güterumschlag
- Zufahrt zu den privaten Parkplätzen
- mit Bewilligung Stadt Uster

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 25. März 2026.

 

Zugehörige Objekte

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Verfügung Gerichtsstrasse, Webernstrasse (PDF, 62 kB) Download 0 Verfügung Gerichtsstrasse, Webernstrasse