Urnengänge vom 8. März und 14. Juni 2026 / Anordnung

17. Dezember 2025
Der Stadtrat hat für die Urnengänge vom 8. März und 14. Juni 2026 diverse kommunale Abstimmungsvorlagen angeordnet.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 den Urnengang für die drei Vorlagen

  • «ARA Jungholz, Sanierung der Biologischen Reinigungsstufe (SBR) und  Neubau Stufe Elimination Mikroverunreinigung (EMV); Kreditbewilligung» (Weisung 90/2025 an den Gemeinderat)
  • «Familienergänzende Betreuung (FEB), Erhöhung des jährlichen Beitrages; Kreditbewilligung und Genehmigung Verordnung» (Weisung 103/2025 an den Gemeinderat) sowie
  • «Teilrevision Gemeindeordnung: Bestimmungen zum Wahlbüro und zu den Mehrheitswahlen» (Weisung 112/2025 an den Gemeinderat)

auf Sonntag, 8. März 2026 angesetzt.

Mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 hat der Stadtrat sodann den Urnengang (Referendumsabstimmung) für die Vorlage

  • «Revision Ortsplanung, Projekt «Stadtraum Uster», Phase 2, Revision kommunale Richtplanung, Festsetzung» (Weisung 71/2024 an den Gemeinderat)

auf Sonntag, 14. Juni 2026 angesetzt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 17. Dezember 2025
Stadtrat Uster

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