Flurwegaufhebung Burgweg

3. Dezember 2025

Flurwegaufhebung
Öffentliche Auflage

Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss Nr. 423 vom 28. Oktober 2025, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen:

Der Flurweg Nr. B129, Kat.-Nr. B5429, Burgweg, wird als Flurweg aufgehoben. Die Flurwegaufhebung tritt mit der Übernahme ins öffentliche Eigentum in Kraft.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten: Mo-Do: 8.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr; Fr: 8.00-14.00 Uhr durchgehend, eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt vom Mittwoch, 3. Dezember 2025.

Zugehörige Objekte

Name
Auflagedossier Burgweg (PDF, 5.32 MB) Download 0 Auflagedossier Burgweg