Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030 / Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge

26. November 2025
Auf die erste Ausschreibung sind verschiedene Wahlvorschläge für Stadtrat, Primarschulpflege und Sozialbehörde eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16.30 Uhr, angesetzt, um die Wahlvorschläge zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 8. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglieder des Stadtrates:
Bättig Petra,
1972, Stadträtin Soziales/Dozentin Nachhaltigkeitskommunikation ZHAW, Uster, bisher, FDP. Die Liberalen Uster, Wahlvorschlag: FDP. Die Liberalen Uster
Caviezel Beatrice, 1971, Leitung Spitex/Stadträtin, Uster, bisher, GLP
Fehr Thoma Karin, 1963, Stadträtin/Kantonsrätin/Soziologin lic. phil. I, Uster, bisher, Grüne
Feldmann Stefan, 1970, Inhaber Kommunikationsagentur/Stadtrat, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Uster
Frei Daniel, 1979, lic. phil./Geschäftsleiter, Uster, GLP
Sägesser Richard, 1974, Unternehmensjurist, Uster, FDP. Die Liberalen Uster, Wahlvorschlag: FDP. Die Liberalen Uster
Thalmann Barbara, 1966, Architektin/Stadtpräsidentin, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Uster

Als Stadtpräsidentin:
Thalmann Barbara,
1966, Architektin/Stadtpräsidentin, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Sozialdemokratische Partei Uster

Als Mitglieder der Primarschulpflege:
Bernet Patricia,
1971, Biologin/Stadträtin/Primarschulpräsidentin, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Boss Nathalie, 1978, Führungsassistenz Leitung Bildung, Uster, bisher, FDP. Die Liberalen Uster, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Ebinger Ruth, 1962, Sozialpädagogin FH/Dozentin ZHAW, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Ehrbar Livia, 1984, Immobilienbewirtschafterin mit eidg. FA, Uster, SVP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Guyer Janine, 1976, zahnmedizinische Praxisassistentin, Uster, bisher, parteilos, Wahlvorschlag: Guyer's
Jossi Andreas, 1972, Flugverkehrsleiter, Uster, bisher, GLP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Kleinert Roger, 1967, Informatiker, Uster, bisher, parteilos
Kocher Schmid Karin, 1963, Sozialpädagogin, Uster, bisher, Grüne, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Margelisch David, 1969, Betriebswirtschafter HF/Senior Consultant, Nänikon, FDP. Die Liberalen Uster, Wahlvorschlag: FDP. Die Liberalen Uster
Sonnenberg Märki Heike, 1965, Krippenerzieherin, Uster, EDU, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Steiner Jonas, 1984, Schulleiter, Uster, SP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Werder Erich, 1965, Leiter Informatikdienste, Uster, bisher, EVP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)

Als Präsidentin der Primarschulpflege:
Bernet Patricia,
1971, Biologin/Primarschulpräsidentin, Uster, bisher, SP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)

Als Mitglieder der Sozialbehörde:
Büsser Reto,
1984, Senior Projektleiter SBB, Uster, SP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Hunziker-Kaiser Heidi, 1953, pens. Geschäftsführerin, Uster, SVP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Ulmer Beatrice, 1961, pens. Sozialpädagogin, Uster, bisher, GLP, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Vögeli Denise, 1971, biomed. Analytikerin HF, Uster, bisher, FDP. Die Liberalen Uster, Wahlvorschlag: Interparteiliche Konferenz der Stadt Uster (IPK)
Zaugg Andrea, 1969, Landwirtin mit Weiterbildung in Agogik und Sozialbetreuung, Uster, bisher, parteilos

Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von sieben Tagen, bis spätestens Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte, VPR).

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Uster hat (§ 23 GPR und Art. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung, GO). Für das Präsidium des Stadtrates beziehungsweise der Primarschulpflege kann nur in Vorschlag gebracht werden, wer zugleich als Mitglied der entsprechenden Behörde vorgeschlagen wird.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn sie das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z. B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden.

Sofern während der Frist von sieben Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wählvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 10. Dezember 2025 im Anzeiger von Uster amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 8. Oktober 2025 am Sonntag, 12. April 2026, statt.

Für die Erneuerungswahl des Stadtrates erhalten die Stimmberechtigten in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 GO i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.

Für die Erneuerungswahlen der Primarschulpflege und der Sozialbehörde erhalten die Stimmberechtigten in Anwendung von Art. 11 Abs. 3 GO i.V.m. § 55a Abs. 2 GPR einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.

Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Satz 2 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 26. November 2025
Stadtrat Uster (wahlleitende Behörde)

Zugehörige Objekte

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