Bekanntmachung von kantonalen Verwaltungsbehörden Forstwesen - Waldfeststellung Florastrasse, Uster
Auf Parzelle Kat.-Nr. A3202 (Stadt Uster) hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 260 am 10. Februar 1999, gestützt auf Art. 10 und 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG), die Waldgrenzen entlang der Bauzonen festgesetzt.
Im Rahmen einer Waldbegehung im angrenzenden Wald hat der zuständige Forstkreis 3 festgestellt, dass die Waldgrenze dannzumal nicht korrekt definiert wurde. Deshalb ist eine Anpassung der Waldgrenze auf Parzelle Kat.-Nr. A3202 erforderlich.
Die zu korrigierende Waldgrenze wurde durch den Geometer mit Grundstücksgenauigkeit aufgenommen.
Auflage
Der Plan mit der neuen Waldgrenze liegt 30 Tage vom Datum der Ausschreibung an, während der Bürozeiten bei der Stadt Uster, Stadthaus West, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen die Waldfeststellung sind mit Antrag und Begründung während der öffentlichen Auflage direkt an den Forstkreis 3, Brunnenstrasse 1, 8610 Uster zu richten.
Die Publikation erscheint im Anzeiger von Uster sowie im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 19. November 2025.
Zugehörige Objekte
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| Plan Auflage Waldgrenzen Florastrasse (PDF, 4.12 MB) | Download | 0 | Plan Auflage Waldgrenzen Florastrasse |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |
