Erneuerungswahlen 2026 / Anordnung Wahltermine
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20. Mai 2025 die Termine für die Erneuerungswahlen der nachgenannten Behörden wie folgt festgesetzt:
8. März 2026 1. Wahlgang: |
Reformierte Kirchenpflege |
12. April 2026 1. Wahlgang: |
Gemeinderat |
14. Juni 2026 2. Wahlgang (allfällig): |
Stadtrat |
Die reformierte Kirchgemeinde Uster wird eingeladen, die sie betreffende Erneuerungswahl der Kirchenpflege gemäss den obgenannten Daten festzusetzen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie
§ 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 4. Juni 2025
Stadtrat Uster
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