Erneuerungswahlen 2026 / Anordnung Wahltermine

4. Juni 2025

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 20. Mai 2025 die Termine für die Erneuerungswahlen der nachgenannten Behörden wie folgt festgesetzt:

8. März 2026

1. Wahlgang:

 

Reformierte Kirchenpflege
Notar/in (sofern keine stille Wahl)

12. April 2026

1. Wahlgang:

 

Gemeinderat
Stadtrat
Primarschulpflege
Sozialbehörde

14. Juni 2026

2. Wahlgang (allfällig):

 

Stadtrat
Primarschulpflege
Sozialbehörde
Reformierte Kirchenpflege
Notar/in

 

Die reformierte Kirchgemeinde Uster wird eingeladen, die sie betreffende Erneuerungswahl der Kirchenpflege gemäss den obgenannten Daten festzusetzen.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie
§ 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 4. Juni 2025
Stadtrat Uster
 

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