Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen
Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen
Mit Beschluss Nr. 121 vom 18. März 2025 hat der Stadtrat das «Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen» genehmigt.
Der Stadtratsbeschluss sowie das «Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen» können digital oder während der Büroöffnungszeiten bei der Stadt Uster, Abteilung Finanzen, Geschäftsfeld Liegenschaften, Freiestrasse 2, 8610 Uster, eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Reglement kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Reglement ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen (PDF, 261.51 kB) | Download | 0 | Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen |
Stadtratsbeschluss Nr. 121 vom 18. März 2025 (PDF, 191.17 kB) | Download | 1 | Stadtratsbeschluss Nr. 121 vom 18. März 2025 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Liegenschaften | 044 944 72 35 | Kontaktformular |