Sulzbach, Dauernde Verkehrsanordnung

19. Februar 2025

Sulzbach
Dauernde Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
- Walkestrasse
- Chilenholzstrasse
- Chilenholzweg
- Flarzweg

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 19. Februar 2025. 
 

Zugehörige Objekte

Name
Kurzgutachten T30 Sulzbach (PDF, 1.82 MB) Download 0 Kurzgutachten T30 Sulzbach
30000-014 Signalisationsplan Sulzbach (PDF, 1.88 MB) Download 1 30000-014 Signalisationsplan Sulzbach
30000-015 Signalisationsplan Sulzbach (PDF, 1.86 MB) Download 2 30000-015 Signalisationsplan Sulzbach
Verfügung T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen) (PDF, 144.27 kB) Download 3 Verfügung T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen)