Quartier Gschwader- Dauernde Verkehrsanordnung

20. November 2024

Quartier Gschwader
Dauernde Verkehrsanordnung
Öffentliche Planauflage

Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
- Meierackerstrasse
- Ifangweg
- Haselrainstrasse

Das Projektdossier liegt vom 20. November 2024 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen digital eingesehen werden. 

Das Projekt ist, soweit möglich, ausgesteckt bzw. markiert.

Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Auflagefrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 20. November 2024.

Zugehörige Objekte

Name
SMP Haselrainstrasse (PDF, 3.14 MB) Download 0 SMP Haselrainstrasse
SMP Ifangweg (PDF, 2.97 MB) Download 1 SMP Ifangweg
SMP Meierackerstrasse (PDF, 3.13 MB) Download 2 SMP Meierackerstrasse
Signalisationsantrag-T-30-Zone-Gschwader (PDF, 355.28 kB) Download 3 Signalisationsantrag-T-30-Zone-Gschwader
Technische Grundlagen Tempo-30-Zone Gschwader (PDF, 1.34 MB) Download 4 Technische Grundlagen Tempo-30-Zone Gschwader
Verfügung T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen) (PDF, 155.95 kB) Download 5 Verfügung T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen)
Stellungnahme T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen) (PDF, 151.17 kB) Download 6 Stellungnahme T30-Zone (ohne baulichen Massnahmen)