Bahnstrasse, Weinhaldenweg, Aathalstrasse - Neubau Velobahn Uster Ost

15. November 2024

Bahnstrasse, Weinhaldenweg, Aathalstrasse
Neubau Velobahn Uster Ost
Öffentliche Planauflage
Mitwirkung der Bevölkerung

Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur  Stellungnahme unterbreitet:

Die Velobahn Uster Ost ist Teil der höchsten Hierarchiestufe des kantonalen Velonetzes Zürichs und soll eine hochwertige, sichere und effiziente Verbindung für den Fahrradverkehr zwischen dem Zürcher Ober- und Unterland schaffen. Um dies zu erreichen, sollen die Bahnstrasse sowie der Weinhaldenweg im Abschnitt Kreuzstrasse bis Aathalstrasse in eine Velostrasse bzw. Velobahn umgebaut und erweitert werden.

Das Projektdossier liegt vom 15. November 2024 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf dem Webauftritt des Kantons Zürich digital eingesehen werden. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist bei Stadt Uster, Abteilung Bau zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 15. November 2024.

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