Unsachgemässer Umgang mit Chemikalien bei Reinigungsarbeiten in Uster
Am letzten Freitagnachmittag rückte eine Patrouille der Stadtpolizei aus, nachdem bei einem Anwohner Zweifel an der Seriosität einer Vorplatzreinigung aufgekommen waren.
Vor Ort traf die Patrouille auf einen 37-jährigen Franzosen, der mit einem Hochdruckgerät Reinigungsarbeiten ausführte. Aufgrund des beissenden Geruchs kam der Verdacht auf, dass dabei Reinigungswasser mit chemischen Zusätzen verwendet wurde. Die Reinigungsmittel transportierte der Mann in unbeschrifteten Behältern im Kofferraum eines in Frankreich immatrikulierten Personenwagens.
Weitere Abklärungen ergaben, dass der Mann einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, diese in der Schweiz jedoch nicht angemeldet hat. Entsprechend verfügte er über keine Bewilligung für das Reisendengewerbe.
Dem Mann wurde die Fortführung der Arbeiten untersagt. Die unbekannten chemischen Reinigungsmittel wurden vorsorglich sichergestellt und Bodenproben entnommen. Gegen den 37-Jährigen wurde Anzeige erstattet und er musste ein Bussendepositum hinterlegen.
Die Stadtpolizei weist darauf hin, lassen Sie sich nicht bedrängen und Verlangen Sie vor der Vergabe solcher Aufträge mindestens eine gültige Bewilligung für das ReisendengewerbeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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