Soziale Dienste
Die Sozialhilfe verhilft Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Finanzielle Hilfe soll lediglich vorübergehend gewährt werden. Sie erfolgt erst, wenn andere Systeme ausgeschöpft sind. Im Vordergrund steht die eigenständige Existenzsicherung.
Für die Ausrichtung der Sozialhilfe ist die Sozialbehörde zuständig. Sie legt die internen Richtlinien der Sozialhilfe Uster gemäss der SKOS fest. Die Sozialbehörde beaufsichtigt die Umsetzung und Ausführung dieser Richtlinien.
Öffnungszeiten
Mi: 08.00–11.30 / 13.30–18.30
Fr: 08.00–14.00 durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name | Download |
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| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 132.1 | Geschäftsordnung der Sozialbehörde | 12. März 2024 |
| 132.2 | Reglement Kompetenzdelegation Sozialbehörde/Verwaltung | 1. Oktober 2024 |
| 321.2 | Anschlussvertrag zwischen dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene im Bezirks Uster und der Stadt Uster | 1. Januar 2004 |
| Name | Beschreibung |
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