Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Der Rechtsverkehr mit der KESB muss gemäss Zivilprozessrecht entweder per Post oder elektronisch über SwissID erfolgen. Eingaben oder Anträge per E-Mail können deshalb nicht angenommen werden.
Die KESB Uster ist zuständig für die Stadt Uster sowie für die Gemeinden Greifensee, Volketswil, Schwerzenbach, Mönchaltorf und Egg. Sie gehört nur personell zur Stadtverwaltung Uster. Administrativ ist sie dem Gemeindeamt des Kantons Zürich unterstellt.
Die KESB Uster ist eine interdisziplinäre Fachbehörde, in der Fachleute aus den Gebieten Recht, Sozialarbeit, Psychologie und Finanzwesen arbeiten. So wird sichergestellt, dass die KESB professionell arbeitet, und es fliessen unterschiedliche fachliche Sichtweisen in die Entscheidungen ein.
Die wichtigsten Aufgaben der KESB
Die KESB ist zuständig, gefährdete Menschen zu schützen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen Unterstützung durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch private und öffentliche Sozialdienste oder durch Beratungsstellen nicht funktioniert.
Jeder kann die die KESB über eine solche Gefährdung informieren: die betreffende Person selbst, aber auch Angehörige, Nachbarn, die Polizei oder medizinische Institutionen. Wenn die KESB eine Meldung erhält, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Dieses Abklärungsverfahren ist in der Regel kostenpflichtig und wird mit einem Entscheid abgeschlossen. Gegen alle Entscheide der KESB kann man Beschwerde erheben.
Wenn nötig, errichtet die KESB eine Beistandschaft und setzt eine Beistandsperson ein. Diese erhält Aufträge, wie die betroffene Person unterstützt werden soll. Die Beistandspersonen sind von der KESB unabhängig; ihre Tätigkeit wird aber durch die KESB regelmässig überprüft.
Ausserdem ist die KESB dafür zuständig, die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt zu regeln, Vaterschaftsabklärungen vorzunehmen sowie Vorsorgeaufträge in Kraft zu setzen und Patientenverfügungen zu prüfen.
Anträge an die KESB
Eingaben oder Anträge an die KESB können mit Briefpost oder elektronisch über SwissID eingereicht werden. Eingaben oder Anträge per E-Mail sind gemäss Zivilprozessordnung nicht zulässig; sie können deshalb nicht angenommen werden. Eine SwissID können Sie hier erstellen.
Die folgenden drei Grundlagen bestimmen, wie die KESB handelt:
1. Gesetzmässigkeit: Die KESB darf nur handeln, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Damit werden die betroffenen Personen davor geschützt, dass sich der Staat willkürlich oder ungerechtfertigt einmischt. Die Rechtsgrundlagen sind die Artikel 252-327 (Kindesrecht) und die Artikel 360-456 (Erwachsenenschutzrecht) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
2. Subsidiarität: Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn sie unumgänglich sind, um eine betroffene Person zu schützen. Erst wenn die Unterstützung nicht funktioniert, die durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch private und öffentliche Sozialdienste oder durch Beratungsstellen angeboten wird, kommen Massnahmen der KESB in Frage. Die KESB schreitet also erst ein, wenn freiwillige Betreuung und Vertretung nicht genügen, um eine Person zu schützen.
3. Verhältnismässigkeit: Eine gesetzliche Massnahme darf nicht stärker als nötig eingreifen. Sie muss so schwach wie möglich, aber so stark wie nötig sein, um eine betroffene Person zu schützen.
Externe Downloads
www.kesb-zh.ch/informationen-fuer-betroffene
Externe Links
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA
Formulare und Merkblätter für Beistandspersonen siehe weiter unten bei Publikationen.
Weitere Informationen finden Sie auf www.kesb-zh.ch
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESBZürichstrasse 7
8610 Uster
Tel. 044 944 75 20
Fax 044 944 75 50
Öffnungszeiten
Mo.–Do.: 08.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Fr: 08.00–14.00 Uhr durchgehend
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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321.3 | Vertrag über die Zusammenarbeit der politischen Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Uster | 24. Oktober 2012 |