Tierkadaver

Was
Tierkadaver bis 200 kg, Fleischabfälle wie Innereien, Knochen und Fett, Schlachtnebenprodukte wie Häute, Borsten und Federn

Was nicht
Aus seuchenpolizeilichen Gründen dürfen tote Tiere, Eingeweide, Häute und Felle nicht vergraben und auch nicht der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Wo
Hauptsammelstelle, Dammstrasse 7, 8610 Uster (nur Kleintiere)
Kadaversammelstelle, Seestrasse 171, 8610 Uster (bei der ARA)

Tipps

Kleintierkadaver werden aus dem Gebiet der Stadt Uster gegen Gebühr auch vom Abdecker abgeholt, Tel. 079 605 98 60.
Tierkadaver über 200 kg werden von der TMF Bazenheid gegen Gebühr abgeholt, Tel. 071 931 40 40 (24 Std.).

Vermissen Sie ein Haustier? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Beschreiben Sie Ihr Tier möglichst genau und schicken Sie uns, wenn möglich, auch ein Foto an entsorgung@uster.ch.
Folgende Datenbank bietet zusätzliche Hilfe:

Gebühren

Ab 10 kg gebührenpflichtig

Produkte

Kadaver; Tierkadaver; Tierkörper (Kleintiere)
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