Coronavirus: Die wichtigsten Informationen für Uster – Update vom 6. Mai 2020

6. Mai 2020
Die Schalter der Stadtverwaltung sind seit dem 27. April 2020 wieder geöffnet. Kontaktieren Sie die Verwaltung aber weiterhin gerne telefonisch oder über den Online-Schalter. – Lesen Sie hier Aktuelles zur Situation, die sich in Uster präsentiert. Stand per Mittwoch, 6. Mai 2020.

Diese Seite ist bis zum 6. Mai 2020 laufend aktualisiert worden und wird nicht weitergeführt. Für die aktuelle Coronavirus-Situation steht ein neues Dokument online.

> Aktuelle Situation
> Situation für Unternehmen; 9 Uster-Batzen für 8
> Abstand beachten
> Schalter der Stadtverwaltung wieder geöffnet
> Abfallentsorgung erfolgt plangemäss
> Öffentlicher Verkehr wieder nach Fahrplan
> Gebühren auf Parkplätzen im Zentrum
> Hotline der Stadt Uster
> Ältere Menschen und Risikogruppen

> Heime Uster: Besuchsregelung
> Freiwilliges Engagement – www.uster-hilft.ch
> Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen
> Offizielle Informationen (Links zu BAG und GD ZH)
> Aktuelle Dokumente

# Stadt für alle: Informationen in Leichter Sprache
# Stadt für alle: Informationen in Gebärdensprache

Aktuelle Situation

Seit Montag, 16. März 2020, gilt in der Schweiz wegen des Corona-Virus eine «ausserordentliche Lage». Einen Monat später, am 16. April 2020, hat der Bundesrat einen «Ausstiegsfahrplan» mit folgenden Eckdaten bekanntgegeben und ihn am 29. April 2020 präzisiert:

Seit 27. April 2020 sind wieder offen, bzw. sind möglich:

  • Coiffeure, Kosmetiksalons ­und Massagepraxen
  • Gartenbedarf, Blumenläden und Baumärkte
  • Ambulante Behandlungen in Spitälern, Arztpraxen, Physiotherapie 
  • Beerdigungen im grösseren Kreis 

Ab 11. Mai 2020 öffnen

Voraussichtlich ab 8. Juni 2020

  • öffnen die Mittel- und Berufsschulen 
  • wird das Versammlungsverbot gelockert
  • sind das Hallenbad Buchholz und die Freibäder für die Bevölkerung geöffnet 
  • öffnen Theater und Kinos
  • finden Gottesdienste statt

Bis Ende August 2020

  • keine Grossveranstaltungen für über 1000 Personen

Das Versammlungsverbot für über fünf Personen ist sicher bis zum 8. Juni 2020 in Kraft; der Bundesrat entscheidet am 27. Mai 2020, ob es gelockert wird.

Läden für den täglichen Bedarf (Lebensmittelgeschäfte, Take-aways, Lieferdienste für Mahlzeiten, Poststellen, Banken, etc.) sind offen.

Bis zum 11. Mai findet an den obligatorischen Schulen kein Präsenzunterricht statt. Kinder, deren Eltern sich beruflich bedingt nicht um die Kinder kümmern können, werden in den Schulen beaufsichtigt. Weitere Informationen dazu auf der Website des kantonalen Volksschulamts oder auf www.primarschule-uster.ch. Krippen sind grundsätzlich offen. 

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Situation für Unternehmen

Vor allem für Selbstständigerwerbende und KMU stellt die gegenwärtige Situation eine grosse Herausforderung dar. Der Bund und der Kanton Zürich haben finanzielle Unterstützungen zugesagt. Auch der Kanton verfügt über Konzepte zur Untersützung der Wirtschaft. In Uster ist die Standortförderung, Sandra Frauenfelder, Ansprechstelle für Fragen, welche die Wirtschaft und Selbstständigerwerbende betreffen. Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende mit Wohnsitz in Uster können mittels Antragsformular Notfallhilfe beantragen.

Darüber hinaus hat die SVA Zürich ein Merkblatt veröffentlicht: «Coronavirus:Entschädigung für den Erwerbsausfall». Es richtet sich an Selbstständigerwerbende, Angestellte und Arbeitgeber gleichermassen und kann im Bereich «Dokumente» unten geladen werden.

Eine aktuelle Übersicht über die finanzielle Unterstützung von Unternehmen und Selbstständigerwerbenden findet sich hier oder (identisch) unten im Bereich «Dokumente».

Darüber hinaus unterstützt der Stadtrat den Kauf von «Uster-Batzen» ab 11. Mai 2020 mit insgesamt 100 000 Franken: Zum Preis von 8 Uster-Batzen gibt es deren 9 zu kaufen.

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Physical distancing: Abstand beachten – auch nach dem 27. April 2020!

Personenansammlungen mit mehr als 5 Personen auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen sind gemäss Covid-Verordnung des Bundesrats verboten. Bei Versammlungen von unter fünf Personen muss gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.

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Stadtverwaltung wieder geöffnet

Verschiedene Schalter der Stadtverwaltung sind für das Publikum wieder geöffnet. Die Dienste der Stadt sollen aber weiterhin vorzugsweise telefonisch oder online abgewickelt werden. Auch vorgängige Terminabsprachen sind empfohlen.

Die Dienstleistungen der Stadtverwaltung sind grundsätzlich verfügbar, aber in einem reduzierten Umfang: Viele Verwaltungsmitarbeitende arbeiten gemäss den Empfehlungen des Bundesrats weiterhin von zu Hause aus. Bitte orientieren Sie sich auf den Webseiten von www.uster.ch oder telefonisch, ob und wie die Dienstleistungen aktuell erbracht werden können.

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Abfallentsorgung plangemäss

Die Abfall- und Grüngutabfuhren erfolgen gemäss Abfuhrkalender. Die Sammelstelle Dammstrasse ist normal offen. Die Dienste von «Mr. Green» werden unverändert fortgeführt. Papier und Karton werden unverändert gesammelt.
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Öffentlicher Verkehr

Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV verkehrt ab dem 11. Mai 2020 wieder gemäss normalem Fahrplan. Seit dem 27. April 2020 gilt der reguläre Fahrplan auch wieder für die VZO-Busse von, nach und in Uster. Die VZO wollen möglichst viel Platz anbieten, damit in den Bussen, wann immer möglich, die Abstandsregeln eingehalten werden und sich die Fahrgäste gut verteilen können.

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Gebühren auf Parkplätzen im Zentrum

Im Dienst an der Bevölkerung hat die Stadt Uster vorübergehend die Parkgebühren im Zentrum aufgehoben. Dies gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Parkplätze, und zwar noch bis zum 10. Mai 2020. Ab dem 11. Mai sind für die Parkplätze die üblichen Gebühren zu bezahlen; nutzen Sie dazu mit Vorteil die App «Parkingpay» oder die kontaktlose Zahlmöglichkeit mit Twint. Die Parkplätze am Greifensee sind bis auf weiteres gesperrt, um grosse Menschenansammlungen zu verhindern.

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Hotline

Vom 17. März bis 30. April 2020 hat die Stadt Uster eine Hotline betrieben, wo die Bevölkerung Fragen lokaler Art im Zusammenhang mit der Coronavirus-Situation stellen konnte. Weil das Informationsbedürfnis der Bevölkerung kontinuierlich abgenommen hat, ist die separate Hotline-Nummer inzwischen eingestellt. Die Bevölkerung kann sich aber weiterhin zur Coronavirus-Situation in Uster bei der Stadtverwaltung informieren. Dies zu den üblichen Öffnungszeiten unter der Hauptnummer 044 944 71 11.

Ferner stehen weitere Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Für Veranstalter (7 Uhr bis 23 Uhr) über die Telefonnummer 0800 044 117
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00

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Ältere Menschen und Risikogruppen

Menschen, die älter als 65 sind oder insbesondere wegen einer Vorerkrankung einer Risikogruppe angehören, sollen laut Bundesrat Orte mit hohem Personenaufkommen (zum Beispiel Bahnhöfe, öffentliche Verkehrsmittel) meiden und möglichst nicht zu Stosszeiten (zum Beispiel Einkaufen am Samstag, Pendelverkehr) unterwegs sein.

Für Versorgung zu Hause und Kontakte mit anderen Menschen stehen freiwillige Helferinnen und Helfer zur Verfügung: für den Einkauf, den Bezug von Medikamenten oder als telefonische Gesprächspartner:

  • Familienzentrum   044 994 57 47
    Telefondienst Mo – Fr, 09.00 – 11.00 / 14.00 – 16.00 Uhr
  • Reformierte Kirche Uster 044 943 15 14
    Telefondienst Mo – Fr, 09.00 – 18.00 Uhr
  • Katholische Pfarrei St. Andreas Uster 044 944 85 44
    Telefondienst Mo – Fr, 09.00 – 12.00 Uhr

Für Transportfahrten zu einem Arzt- oder Zahnarzttermin oder zur Therapie bietet der Frauenverein Uster einen Patientenfahrdienst an (bitte frühzeitig melden):

  • Patientenfahrdienst 044 994 50 10
    Telefondienst Mo – Fr, 08.00 – 11.00 Uhr

Weitere Unterstützungsangebote (z.B. Mahlzeitendienste) für ältere Menschen in der Stadt Uster finden Sie in der Broschüre «Älter werden in Uster: Nützliche Adressen für Seniorinnen und Senioren». Für weitere Fragen wenden Sie sich an:

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Heime Uster

Am 30. April hat die kantonale Gesundheitsdirektion die Besuchsregelung in Alters- und Pflegeheimen angepasst – dies gilt auch für die Heime Uster. Die Restaurants der Heime Uster sind für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen.

Freiwilliges Engagement  –  www.uster-hilft.ch

Die Stadt Uster betreibt zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit während der Coronavirus-Pandemie die Website www.uster-hilft.ch. Wenn Sie sich freiwillig engagieren möchten oder Unterstützung von freiwilligen Helferinnen und Helfer brauchen, können Sie sich auf der Webseite über die verschiedenen Möglichkeiten orientieren.

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Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Bei Ängsten, Sorgen und Konflikten

Psychologisch-psychiatrische Unterstützung

Schutz vor Gewalt

Finanzielle Sorgen

Fragen zu Gewerbe und Wirtschaft

  • Standortförderung Stadt Uster, Sandra Frauenfelder, 044 944 77 99

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Offizielle Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Coronavirus auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit und der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Diese Informationen werden von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020

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