Submissionsreglement der Stadt Uster, Revision

26. Februar 2020

Mit Beschluss vom 4. Februar 2020 hat der Stadtrat das Submissionsreglement der Stadt Uster «Version Januar 2020» genehmigt.

Das Reglement tritt unter Vorbehalt der Rechtskraft am 1. Mai 2020 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss mitsamt dem Submissionsreglement sowie dem Submissionsleitfaden liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Abteilung Finanzen, Geschäftsfeld Liegenschaften, Freiestrasse 2, 8610 Uster, zur Einsicht auf.

Submissionsreglement und Submissionleitfaden können in der Rubrik Reglemente geladen werden.

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