Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 / Definitive Wahlvorschläge

4. Oktober 2023
Die Ersatzwahl findet am 19. November 2023 im ordentlichen Wahlverfahren an der Urne statt.

Auf die Publikation der Wahlvorschläge vom 30. August 2023 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist keine weiteren Wahlvorschläge mehr eingereicht worden. Die früheren Wahlvorschläge sind weder geändert noch zurückgezogen worden. Somit sind folgende Kandidaturen definitiv für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Bischoff Dominik Christian, 1987, Finanzexperte, Uster, SVP Uster
  • Kocher Schmid Karin, 1963, Sozialpädagogin, Uster, Grüne

Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, wird die Ersatzwahl gemäss § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 19. November 2023, ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 3. März 2024, statt. Es kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 4. Oktober 2023
Stadtrat Uster

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