Erneuerungswahl der Sozialbehörde Uster für die Amtsdauer 2022–2026

1. Dezember 2021
Auf die erste Ausschreibung sind verschiedene gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis 8. Dezember 2021 angesetzt, um die Wahlvorschläge zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sozialbehörde (4 Mitglieder) findet am Sonntag, 27. März 2022, statt.

Auf die Ausschreibung vom 13. Oktober 2021 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Borer Beatrice, 1955, Pflegefachfrau HF, Uster, SVP, neu
  • Ulmer Beatrice, 1961, Leiterin ausserschulische Betreuung, Uster, GLP, bisher
  • Vögeli Denise, 1971, Biomed. Analytikerin HF, Uster, FDP, neu
  • Zaugg-Schädler Andrea, 1969, Landwirtin mit pädagogischer Zusatzausbildung, Uster, parteilos, neu
  • Zbinden Christina, 1956, Berufsberaterin, Uster, SP, bisher

Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 8. Dezember 2021, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Die Erneuerungswahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Sind nach Ablauf der zweiten Frist gemäss § 55 Abs. 1 lit. a GPR gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen worden, als Stellen zu besetzen sind, kommt ein gedruckter Wahlvorschlag zur Anwendung. Andernfalls wird die Erneuerungswahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 1. Dezember 2021
Stadtrat Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.