Der Gemeinderat – das Parlament der Stadt Uster und der Sekundarschulgemeinde Uster Der Gemeinderat bildet die Legislative der Stadt Uster und der Sekundarschulgemeinde Uster. Er besteht seit 1927 und wird von einem ihm direkt unterstellten Parlamentsdienst unterstützt. Für die Amtsdauer 2022-2026 bilden den Gemeinderat:
2025 (2024) wurden 13 (12) Ratssitzungen, ein (2) Schulungsanlass und 59 (60) Kommissionssitzungen durchgeführt sowie 54 (62) parlamentarische Vorstösse, 2 (5) Einzel- oder Volksinitiativen und 29 (30) Weisungen des Stadtrats und der Sekundarschulpflege behandelt. Der Gemeinderat wendet bei seiner Amtstätigkeit insbesondere folgende Rechtsgrundlagen an: Gemeindegesetz (GG), Gesetz über die politischen Rechte (GPR), Gemeindeordnung der Stadt Uster (GO), Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Uster (GO SSU) sowie den Organisationserlass des Gemeinderats (OrgErl GR) und die Verordnungen über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (NPM-Verordnung und NPM-Verordnung SSU). Hier geht es zur Sekundarstufe UsterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Der Gemeinderat kennt folgende Arten von Vorstössen (§§ 34-35 GG in Verbindung mit Art. 30-47 OrgErl GR): Motion, Leistungsmotion, Beschlussantrag, Postulat, Interpellation, Anfrage und Parlamentarische Initiative. Die Interessenbindungen der Ratsmitglieder sind unter Der Gemeinderat ist Mitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP). Der Parlamentsdienst ist in der Fachsektion Parlamentsdienste des Vereins Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) vertreten. Mehr dazu unter www.sgp-ssp.netExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und https://vzgv.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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