Bürgerrechtsentlassung
Verfahren
Jede Person kann unter bestimmten Voraussetzungen ihr Gemeinde- oder Kantonsbürgerrecht oder das Schweizer Bürgerrecht aufgeben. Dabei handelt es sich um eine Bürgerrechtsentlassung.
Die Bürgerrechtsentlassung gibt es auf drei Ebenen: GemeindeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., KantonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Bund (Schweiz)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gesuch einreichen
Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Entlassung aus meinem Bürgerrecht. Somit kann ich mein GesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen.
Bei minderjährigen Kindern müssen alle sorgeberechtigten Personen der Entlassung schriftlich zustimmen. Kinder ab 16 Jahren müssen das Gesuch zusätzlich selber unterschreiben.
Gebühren
Für die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht oder dem Schweizer Bürgerrecht werden keine Gebühren erhoben.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zivilstands- und Bestattungsamt, Friedhof und Bürgerrecht | 044 944 72 21 | Kontaktformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Publikumsdienste | 044 944 72 91 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| 5 Sicherheit | 044 944 72 91 | Kontaktformular |
