Ordentliche Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht.

Für die ordentliche EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig. 

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

  • Ich habe eine C-Bewilligung
  • Ich lebe seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz
    - C und B Bewilligung werden voll angerechnet 
    - F Bewilligung wird zu 50% angerechnet 
    - bis zum 18. Lebensjahr wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt
  • Ich lebe seit mindestens 2 Jahren in Uster
    - Wenn ich unter 25 Jahre alt bin muss ich seit mindestens 5 Jahren im Kanton Zürich leben (keine Beschränkung auf Uster)
  • Ich bin im Schweizer Personenstandsregister erfasst
  • Ich habe keinen Eintrag im Betreibungs- und Strafregister
  • Ich beziehe keine Sozialhilfe
  • Ich habe Deutschkenntnisse auf Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich
  • Ich habe eine Nachweis zu meinen Grundkenntnissen über die Schweiz

Registrierung im Schweizer Personenstandsregister
Bitte senden Sie das Gesuch ausgefüllt und unterzeichnet mit einer Kopie von Ausländerausweis und Reisepass/ID an: Zivilstandsamt Uster, "Einbürgerung", Postfach, 8610 Uster.
Das Zivilstandsamt meldet sich nach Erhalt des Gesuches bei Ihnen für weitere Schritte.
Gesuch um Registrierung im PersonenstandsregisterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Nachweis der SprachkenntnisseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Deutschkenntnisse haben. Der Kantonale Deutschtest für die Einbürgerung (KDE) kann an folgenden Schulen abgelegt werden:

Nachweis GrundkenntnisseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben.

Der Grundkenntnistest kann an folgenden Schulen abgelegt werden:

Hier kann ich für den Grundkenntnistest des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. üben. Ich kann auch die Broschüre für die EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Gemeindeamts des Kantons Zürich lesen.


Der Nachweis über die Deutschkenntnisse und/oder Grundkenntnisse muss in der Stadt Uster vor dem Einbürgerungsverfahren erbracht sein und zusammen mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

GebührenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Der Bund, das Gemeindeamt (Kanton) und die Gemeinde verlangen für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr. Unten sind die Gebühren der Stadt Uster aufgeführt, gültig ab 1. Juli 2023:

Einzelperson bis 25 Jahre kostenlos
Einzelperson ab 25 Jahre 1'380 Franken
Ehepaar/Familie 1'910 Franken

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr, die unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person oder eines Ehepaares stehen, können gebührenfrei in ein Gesuch mit einbezogen werden.

Die Gebühren werden auch bei einem ablehnenden Entscheid eingefordert. Bei einem Rückzug werden pauschal 200 Franken erhoben.

Es kommen weitere Ausgaben für die Beschaffung diverser Dokumente hinzu.

Gesuch einreichen beim Gemeindeamt Zürich
Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Somit kann ich mein Einbürgerungsgesuch beim Gemeindeamt Zürich, Abteilung Einbürgerungen einreichenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Ich muss folgende Unterlagen hochladen:

  • Auszug aus dem Zivilstandsregister (Personenstandsausweis oder Familienausweis)
  • Nachweis zu meinen Deutschkenntnissen (Deutschzertifikat oder Schulzeugnisse)
  • Nachweis zu meinen Grundkenntnissen (Grundkenntniszertifikat oder Schulzeugnisse)
  • Nachweis meiner Teilnahme an Wirtschaft/Bildung (Arbeitgeberbestätigung, Schulbestätigung, etc.)

Planen Sie einen Umzug?
Wenn ich während der Einbürgerung umziehe, muss ich folgende Punkte beachten:

  • Wenn die Stadt Uster die Abklärung abgeschlossen hat, kann ich innerhalb der ganzen Schweiz umziehen. Meine Einbürgerung wird weitergeführt.
  • Wenn ich umziehe, bevor die Gemeinde die Abklärung abgeschlossen hat, ist eine Einbürgerung aktuell nicht mehr möglich. Meine Einbürgerung wird nicht weitergeführt. Ich kann im Kanton Zürich wieder ein neues Gesuch einreichen, wenn ich 2 Jahre in der neuen Gemeinde gelebt habe.

Sind Sie unter 25 Jahre?

  • Wenn ich im Zeitpunkt vom Gesuch unter 25 Jahre war, gibt es eine Ausnahme: Ich kann während der gesamten Einbürgerung innerhalb vom Kanton Zürich umziehen. Meine Einbürgerung wird weitergeführt.

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