Hundewesen

Neue Ausbildungspflichten für Hundehaltende 

Am 01.06.2025 ist im Kanton Zürich das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung in Kraft getreten. Damit  hat sich vor allem im Bereich der Ausbildung einiges geändert. So muss neu jede Person, welche im Kanton Zürich wohnt und für mindestens 3 Monate einen Hund hält, eine theoretische und praktische Hundeausbildung absolvieren.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Veterinäramtes des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Meldebestimmungen

Wenn Ihr Hund älter als 3 Monate ist, müssen Sie ihn bei den Einwohnerdiensten anmelden. Dafür haben Sie 10 Tage Zeit. Die Anmeldung kostet 10.- Franken.

Folgende Ereignisse müssen Sie ebenfalls innert 10 Tagen melden:

  • Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters
  • Wechsel der Halterin oder des Halters
  • Tod des Hundes

Sämtliche Meldungen können Sie online machen. Die Formulare finden Sie am Seitenende unter Online-Dienste. Sie können aber auch persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen.

Denken Sie bitte daran, dass Sie die gleichen Ereignisse zusätzlich auch noch der Hundedatenbank Amicus melden müssen:

amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beläuft sich in der Stadt Uster auf 200.- Franken pro Hund. Der Kantonsbeitrag von 30.- Franken ist darin inbegriffen.

 

Auf dem gesamten Gebiet der Stadt Uster besteht eine Kotaufnahmepflicht (§ 13 Hundegesetz)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.!

 

LeinenpflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Wald und am Waldrand

Vom 1. April bis am 31. Juli besteht im Kanton Zürich im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde. Als Waldrand gilt ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere vor Hunden schützen.

 

Mit dem Hund an den Greifensee

Auch am Greifensee ist Ihr Hund willkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass weite Teile des Seeufers unter Schutz stehen. Nehmen Sie daher auf die Natur besonders Rücksicht. Auf der Homepage der Greifensee-StiftungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie weitere Informationen.

Interaktive KarteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
SVO_Greifenseeschutzgebiet.pdf (pdf, 4326.2 kB)

 

Blaualgen

Blaualgen können inzwischen klimabedingt ganzjährig in allen Gewässern vorkommen. Einige Arten können für Menschen und Hunde giftig sein. Unter dem folgenden Link erfahren Sie mehr dazu:

BlaualgenproblematikExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Weitere Informationen:

Hundegesetz (HuG) vom 14.04.2008Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hundeverordnung (HuV) vom 25.11.2009Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Anforderungen an die Hundehaltung und -ausbildungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Allgemeine Informationen zum HundewesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
HunderassenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Hundefoto

Zugehörige Objekte

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Greifensee-Schutzgebiet_Plan.pdf (PDF, 594 kB) Download 0 Greifensee-Schutzgebiet_Plan.pdf
SVO_Greifenseeschutzgebiet.pdf (PDF, 4.13 MB) Download 1 SVO_Greifenseeschutzgebiet.pdf
Uebersichtsplan_Hundeleinenpflicht_01.04.-31.07 (PDF, 25.16 MB) Download 2 Uebersichtsplan_Hundeleinenpflicht_01.04.-31.07
ktzh_veta_leinenpflicht_merkblattA4_rz_01_barrierefrei_neu (PDF, 56 kB) Download 3 ktzh_veta_leinenpflicht_merkblattA4_rz_01_barrierefrei_neu