Stadtrat
Der Stadtrat ist die Exekutive der Stadt Uster. Die Exekutive führt Gesetze aus und vollzieht diese. Damit ist sie das Führungs- und Vollzugsorgan der Stadt Uster. Im Bild sehen Sie von links nach rechts: Pascal Sidler (Stadtschreiber), Petra Bättig (FDP, Soziales, 1. Vizepräsidentin), Daniel Frei (GLP, Finanzen), Patricia Bernet (SP, Bildung), Barbara Thalmann (SP, Präsidentin), Beatrice Caviezel (GLP, Sicherheit, 2. Vizepräsidentin), Richard Sägesser (FDP, Bau), Karin Fehr (Grüne, Gesundheit).
Hauptaufgaben
Der Stadtrat führt die Beschlüsse aus, die der Gemeinderat trifft. Auch setzt der Stadtrat diejenigen Gesetze um, die ihm Bund und Kanton übertragen. Er stellt alle Grundlagen für Vorlagen zusammen, über die der Gemeinderat oder die Stimmberechtigten beschliessen. Er hat die Verantwortung zur Überwachung und Führung der Verwaltung und des Finanzhaushaltes der Stadt. Er trägt Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Der Stadtrat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem sogenannten Mehrheitswahlverfahren gewählt.
Interessensbindungen
Über die Interessensbindungen der Mitglieder des Stadtrates gibt folgende Liste Auskunft:
> Interessensbindungen des Stadtrats 2026-2030
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Datum | Name |
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| Name | Download | ||
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| Interessensbindungen 2026-2030 (PDF, 98 kB) | Download | 0 | Interessensbindungen 2026-2030 |
