Tierkadaver

Was
Tierkadaver bis 200 kg, Fleischabfälle wie Innereien, Knochen und Fett, Schlachtnebenprodukte wie Häute, Borsten und Federn

Was nicht
Aus seuchenpolizeilichen Gründen dürfen tote Tiere, Eingeweide, Häute und Felle weder vergraben noch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Wo
Hauptsammelstelle Dammstrasse (nur Kleintiere)
Kadaversammelstelle bei der ARA

Tipps

Kleintierkadaver werden gegen Gebühr auch vom Abdecker abgeholt, Tel. 079 605 98 60.
Tierkadaver über 200 kg werden gegen Gebühr abgeholt, Tel. 071 931 40 40 (24 Std.).

Vermissen Sie ein Haustier? Senden Sie eine E-Mail mit der Beschreibung und wenn möglich einer Foto an entsorgung@uster.ch.
Folgende Datenbank bietet zusätzliche Hilfe:

Gebühren

Ab 10 kg gebührenpflichtig

Produkte

Kadaver; Tierkadaver; Tierkörper (Kleintiere)
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