Seestrasse Niederuster, Kantonsbaustelle

Verkehrsführung
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Bei Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Bauherrschaft:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Manfred Guntlin
043 259 55 66
manfred.guntlin@bd.zh.ch

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Vorübergehende Verkehrsanordnung vom 18. Juli 2025

in Anwendung von Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und § 5 Abs. 2 lit. a der Kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 und gemäss Ziff. III 9) Weiterdelegationsverfügung Nr. 2482 vom 12. Dezember 2022

Das Tiefbauamt verfügt:

I. Die 744 Seestrasse Stadt Uster ist auf dem Teilstück von Jungholzweg bei km 4.780 bis Seefeldstrasse bei km 5.800 wegen Bauarbeiten für den Fahrverkehr beeinträchtigt. Die Bauarbeiten finden in 3 Etappen statt. In der 1. Etappe wird der Verkehr mit einer Engpass-Steuerung durch die Baustelle geleitet. Ab der 2. Etappe wird von der Seestrasse 171 (ARA) bis Seestrasse 72 Richtung Niederusterkreisel ein Einbahnregime eingerichtet.

II. Dauer der Beeinträchtigung ab: 03.11.2025 bis ca. ende November 2026 resp. Bauvollendung.

III. Die Verkehrsumleitung erfolgt ab der 2. Etappe im Einbahnregime in Richtung Niederuster.
Die Umleitung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) in Richtung Greifensee erfolgt über die Sonnenberg- und Zürichstrasse.
Für den Veloverkehr ist mit dem Hinweis "Durchfahrt Seestrasse erschwert (Baustelle)" eine Umleitung via Uferweg signalisiert. Die Zufussgehenden werden entweder auf dem bestehenden Gehweg oder mit einem Korridor auf der Fahrbahn sicher durch den Baustellenbereich geführt. 
Der öffentliche Verkehr Buslinie 817 wird in der 1. Etappe (Abschnitt 1) mit einer 3-
Phasen-LSA durch den Baustellenbereich geleitet, sodass alle Beziehungen befahrbar bleiben.
In der 2. Etappe (Abschnitt 2+3) wird der Bus mittels LSA im Gegenverkehr und in beiden Richtungen durch den Baustellenbereich geführt. Die Haltestelle "Turicum" wird nicht bedient. Die Fahrgäste werden angehalten, die Haltestelle "Jungholz" an der Wannenstrasse zu benützen. In der 3. Etappe (Abschnitt 4+5) muss die Haltestelle "Schlyffi" aufgehoben werden. Die Fahrgäste werden gebeten, die Haltestelle "Seeweg" zu benützen. Im Weiteren sind die Informationen an Haltestellen und in Bussen zu beachten.

IV. Die Signalisation der Strassensperre und der Verkehrsumleitung erfolgt durch den
Betriebsleiter.

V. Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen
Art. 90 bestraft.

VI. Die Verkehrsbeschränkung wird im Amtsblatt des Kantons Zürich sowie Anzeiger von
Uster bekanntgegeben.

VII. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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Die Seestrasse in Niederuster ist zwischen der Kreuzung Wannenstrasse und dem Doppelkreisel in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Die Fahrbahn wird instand gesetzt, die Strassenbeleuchtung und die Strassenentwässerung werden erneuert. Gleichzeitig sollen die Verkehrssicherheit für den Velo und Fussverkehr verbessert und Bushaltestellen hindernisfrei ausgebaut werden. Zusätzlich wird die bestehende Infrastruktur durch die Energie Uster AG sowie Swisscom AG angepasst und die EKZ bauen eine Fernwärmeversorgung auf. Die Brücke über den Aabach wurde bereits 2024 saniert.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 7. Juli 2025 und dauern voraussichtlich bis Ende Dezember 2026 (ohne Belagseinbau).

7. Juli bis Oktober 2025: ARA bis Aabachbrücke
Der Verkehr wird während der Bauarbeiten mit einem Lichtsignal durch den Baubereich geführt. Der Velo- und Fussverkehr wird bei Bedarf innerhalb der Baustelle umgeleitet.

Für den Bau der weiteren Abschnitte wird der Verkehr auf der Seestrasse im Einbahnregime durch den Baubereich geführt (Fahrtrichtung von Greifensee nach Niederuster). Über die Bauarbeiten werden Sie mit weiteren Baustelleninfos informiert. Die unten aufgeführten Termine sind nur zur Orientierung und noch nicht definitiv.

Oktober 2025 bis März 2026: Wannenstrasse bis Seeweg
Die ÖV-Busse der Linie 817 verkehren während der Bauzeit in beide Richtungen und werden mit einem Lichtsignal durch die Einbahn geführt.

März 2026 bis Oktober 2026: Seeweg bis Doppelkreisel
Für die abschliessenden Belagsarbeiten muss aus Gründen der Einbauqualität der obersten Belagsschichten und der Arbeitssicherheit die gesamte Strecke zwischen der Kreuzung Wannenstrasse und dem Doppelkreisel in zwei Etappen für jeweils eine Woche komplett gesperrt werden. Diese Vollsperrung findet voraussichtlich in den Frühlingsferien 2027 statt. Über den genauen Zeitpunkt werden Sie rechtzeitig informiert.

Das Kantonale Tiefbauamt dankt für Ihr Verständnis. Bei Fragen und Anliegen steht Ihnen der Projektleiter gerne zur Verfügung. Mehr Informationen zur Baustelle finden Sie auch unter http://www.zh.ch/strassenbaustellen «Uster (Niederuster)».

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