Grünschnitt

Die Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern aus Vorgärten wachsen oftmals in das Strassengebiet. Dies kann die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. Zudem können die Pflanzen die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst behindern.

Die Stadt Uster fordert deshalb die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen auf, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmässig zurückzuschneiden. 

Wenn Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer diese Bestimmungen nicht einhalten, erhalten sie von der Stadt Uster schriftlich eine Frist. Innerhalb dieser Frist müssen sie den ordnungsgemässen Zustand ihrer Pflanzen herstellen.

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