Nachtparkieren

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf öffentlichem Grund oder einem Parkplatz der Stadt Uster abstellen, benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Uster. Sie müssen auch Gebühren für das Nachtparkieren zahlen.

Dies gilt auch für alle, die eine Gehbehinderten-Parkkarte besitzen.

Die Stadt Uster hat eine Verordnung für das Parkieren. Bitte lesen Sie dort alle weiteren Informationen und schauen Sie auch im Gebührentarif nach.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
501.4 Parkierungsverordnung 1. Januar 2017
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