Fragen zu AHV oder Kinderzulagen?

Die AHV-Zweigstelle der Stadt Uster ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Belangen der AHV/IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen.

Keine Auskünfte kann die Zweigstelle erteilen, wenn es um Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge geht. In solchen Fällen ist jeweils direkt die zuständige Ansprechperson der kantonalen Ausgleichskasse zu kontaktieren.

Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistunge…
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Ergänzungsleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

AHV-Zweigstelle
8610 Uster
Telefon 044 944 73 51

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