Lasius neglectus («Vernachlässigte Wegameise»)

Bei der Bekämpfung eines gewöhnlichen Ameisenbefalls an der Gschwaderstrasse wurde das Vorkommen der nicht einheimischen Ameisenart «Lasius neglectus» entdeckt.

Die vernachlässigte Wegameise

Bei der «vernachlässigten Wegameise» (Lasius neglectus) handelt es sich um eine nicht einheimische Art, die sich seit den 1990er Jahren in Europa ausbreitet und invasiv ist. Sie ist klein (2,5 bis 3,5 mm Länge), einheitlich gefärbt und von blossem Auge nicht von heimischen Arten zu unterscheiden. Die Ameisenart bildet sogenannte Superkolonien mit mehreren Königinnen und Millionen von Arbeiterinnen. Die Ameise kann Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen. Dadurch kann sich die Lebensdauer von Bauten und Anlagen verkürzen und deren Wert verringern. Zudem schadet sie der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Für den Menschen sind die Ameisen ungefährlich aber lästig.

Lasius neglectus
Lasius neglectus (vergrössert; Bild: Insekta GmbH)

 

Befall in Uster

In Uster wurde an der Gschwaderstrasse ein relativ kleines Befallsgebiet festgestellt. Auf Anordnung der Sektion Biosicherheit des Kantons Zürich wurde die invasive Ameisenart in Uster während drei Jahren bekämpft. Die Stadt Uster hat dabei die Bekämpfungskosten übernommen. Die Ausbreitung der invasiven Ameisenart konnte damit verhindert und die Population reduziert werden. Vollständig getilgt konnte die Ameisenart jedoch nicht werden. In Absprache mit der Sektion Biosicherheit Stellt die Stadt Uster die Bekämpfung von «Lasius neglectus» ab dem Jahr 2022 ein. Die weitere Bekämpfung liegt in der Verantwortung der Eigentümer.

Befallszonen April 2020
Aktualisierte Zonen gemäss
Sektion Biosicherheit, Kanton Zürich, 2020
(Plan: Stadt Uster, Stand März 2020)

Nach einem standardisierten Vorgehen haben Fachleute das Gebiet in drei Zonen eingeteilt. In der schwarzen Zone konnte die Ameise nachgewiesen werden. In den umliegenden Gebieten besteht ein Befallsrisiko: In der roten und gelben Zone, der Überwachungs- und der erweiterten Überwachungszone, führt der Kanton Zürich deshalb ein regelmässiges Monitoring durch. Für das Monitoring benötigen die Fachleute Zugang zu den betroffenen Aussenbereichen. Die beauftragten Personen sind als Schädlingsbekämpfer gekennzeichnet und verfügen über eine Auftragsbestätigung des Kantons Zürich.

Bekämpfungsmassnahmen

Je früher das Vorkommen der gemeinen Wegameise festgestellt wird, umso kostengünstiger und erfolgreicher ist die Bekämpfung. Die Ameisen können in der warmen Jahreszeit mit dem gezielten Einsatz von Ködergel oder -granulat bekämpft werden. Das Ködergel wird von Spezialisten aufgetragen und ist für Menschen und insbesondere auch für Kleinkinder und Haustiere ungefährlich.

Betroffene können die Bekämpfung unterstützen, indem sie mithelfen die Verschleppung von Kolonien zu verhindern. Es ist dabei besonders wichtig, die Gartenabfälle richtig zu entsorgen um eine Weiterverbreitung zu vermeiden. Weitere Informationen dazu in den Empfehlungen zur Verhinderung der Ausbreitung. Die Bewohnerinnen und Bewohner sämtlicher Zonen sind angehalten, weitere Funde zu melden (siehe Informationen weiter unten). Betroffene der schwarzen Zone sind zusätzlich gebeten, bei kleineren Gartenarbeiten Bauabfälle in einer Mulde zu entsorgen.

Bek?mpfung der Ameise
Bekämpfung der Ameisen (Bilder: Insekta GmbH)

Vorgehen im Verdachtsfall

Ein starker Ameisenbefall, beispielsweise im Garten oder in Gebäuden, ist auch durch die heimische Wegameise oder andere heimische Arten möglich. Ob es sich dabei um «Lasius neglectus» handelt, ist nur von Fachpersonen mit einer Lupe festzustellen. Einige Ameisen sollten gleich eingefangen, aber nicht verletzt werden. Für die Bestimmung müssen insbesondere die Fühler betrachtet werden.

Verdachtsfunde in der schwarzen, roten und gelben Zone an der Gschwaderstrasse (gemäss Plan):

Für einen Erstbefund direkt die Insekta GmbH kontaktieren. Die Bestimmung und eine allfällige Erstberatung ist für Betroffene kostenlos, wenn der Auftrag über die Insekta GmbH erfolgt. Die Bekämpfungskosten trägt der Eigentümer/Auftraggeber jedoch selbst.

Die Stadt Uster empfiehlt für die Bekämpfung die Zusammenarbeit mit Firmen gemäss den Empfehlungen zu Schädlingsbekämpfungs-Firmen.

Verdachtsmeldungen aus dem restlichen Stadtgebiet:

Direkt eine Schädlingsbekämpfungsfirma für den Erstbefund kontaktieren. Die Kosten für die Abklärung und allfällige Bekämpfung gehen zulasten des Eigentümers/Auftraggebers. Die Stadt Uster empfiehlt die Zusammenarbeit mit der Insekta GmbH, die Erfahrung bei der Bestimmung und Bekämpfung hat. Im Falle weiterer Funde kann die Meldung an Insekta GmbH zudem ein rasches Handeln bewirken.

Kontakt Insekta GmbH: info@insekta.ch, Telefon 044 807 50 50

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