«Stadtraum Uster 2035» geht in die nächste Phase

20. Dezember 2019
In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Stadtrat die zweite Phase des Projektes «Stadtraum Uster 2035» ausgelöst: Mit Beginn des neuen Jahres startet die Stadt Uster die Überarbeitung ihrer kommunalen Richtplanung. Damit werden die im neuen Stadtentwicklungskonzept festgesetzten Ziele und Strategien für die Entwicklung des Stadtraumes in konkrete Massnahmen und behördenverbindlichen Vorgaben formuliert.

Im Rahmen des Projektes «Stadtraum Uster 2035» überarbeitet die Stadt Uster ihre Ortsplanung. Die erste von drei Phasen dieses Projektes wurde diesen Sommer abgeschlossen: Der Stadtrat hat Ende August das Stadtentwicklungskonzept festgesetzt. Darauf aufbauend kann nun als zweite Phase die Richtplanung der Stadt erneuert werden. Mit der Überarbeitung der Nutzungsplanung in der letzten Projektphase wird das Projekt voraussichtlich 2025 beendet.

Phasen des Projektes
Die drei Phasen des Projektes «Stadtraum Uster 2035»Überschrift

Erneuerung der kommunalen Richtplanung bis 2022

Das Stadtentwicklungskonzept zeigt auf strategischer Ebene auf, wie sich Uster bis in rund zwanzig Jahren baulich entwickeln soll. In der kommunalen Richtplanung werden die Vorgaben aus dem Konzept zu Massnahmen konkretisiert, die die Behörden der Stadt in ihren Planungen befolgen müssen. Sie hält fest, in welcher zeitlichen Reihenfolge und mit welchen Mitteln die angestrebte Entwicklung angegangen wird. Dafür werden die Richtplaninhalte in einem Bericht und themenspezifischen Plänen, beispielsweise zu Siedlung und Landschaft, festgehalten.

Der Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2019 die Projektorganisation sowie das weitere Vorgehen festgelegt. Die Stadtplanung wurde mit der Ausarbeitung der Richtplanung betraut. Ebenso hat der Stadtrat erste Arbeitsvergaben zur termingerechten Umsetzung des Vorhabens vorgenommen.

Das Stadtentwicklungskonzept wurde unter starkem Einbezug der Bevölkerung erarbeitet. Damit wurde sichergestellt, dass alle wichtigen Bedürfnisse der Stadt in ihre räumliche Entwicklung einfliessen. Der gewählte Prozess mit zwei Echoräumen für Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Organisationen sowie des Parlamentes hat sich als sehr geeignet und wertvoll erwiesen. Für die Überarbeitung der Richtplanung ist eine derart breite Mitwirkung nicht mehr erforderlich. Dieser Planungsschritt wird deshalb durch eine Vertretergruppe des Stadtparlamentes begleitet. Das Ustemer Parlament wird den Richtplan denn auch rechtskräftig festsetzen.

Vom Konzept zur sichtbaren Entwicklung der Stadt Uster

Die überarbeitete Richtplanung wird voraussichtlich Anfang 2022 vorliegen. Sie wird die Grundlage für die darauffolgende Überarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung bilden. Mit der Nutzungsplanung werden die Entwicklungsziele der Stadt letztendlich in räumliche Vorgaben formuliert, die auch für private Grundeigentümer verbindlich sind. Sie zeigt parzellengenau auf, wie der städtische Raum bebaut und genutzt werden darf. Voraussichtlich im Jahr 2025 wird die Nutzungsplanung und damit auch das Projekt «Stadtraum Uster 2035» abgeschlossen.

Damit die im Stadtentwicklungskonzept festgelegten Entwicklungsstrategien aber nicht erst in vier Jahren zu konkret sichtbaren Ergebnissen führen, wurden bereits erste Schlüsselprojekte aus dem Stadtentwicklungskonzept lanciert: Aktuell wird am Ausbau des Bahnhofszentrums in Uster zu einer leistungsfähigen Drehscheibe für den öffentlichen Verkehr geplant. Zudem sind Massnahmen zur Verkehrsberuhigung des Zentrums in Planung. Zehn weitere Schlüsselprojekte sollen in den kommenden Jahren, abgestimmt auf die verfügbaren städtischen Ressourcen, gestaffelt angegangen werden.

Informationen zu «Stadtraum Uster 2035» und zur Richtplanung

Ausführliche Informationen zum Stadtentwicklungskonzept sowie zur Richt- und Nutzungsplanung finden sich im Dossier «Stadtraum Uster 2035».

Zugehörige Objekte