Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Die Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten beeinträchtigen oft die Sichtverhältnisse und gefährden dadurch sämtliche Verkehrsteilnehmende. Zudem können sie die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst behindern.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fuss- und Radwegen werden deshalb aufgefordert, die Bäume, Hecken und Sträucher zurück zu schneiden und die erforderlichen Sichtbereiche und das Lichtraumprofil dauernd freizuhalten. Hecken im Siedlungsraum sollen nicht während der Brutzeit der Vögel (1. März bis 30. September) zurückgeschnitten werden.
Lichtraumprofil
Der Lichtraum in der Höhe beträgt mindestens 4,5 m im Fahrbahngebiet und mindestens 2,65 m im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen.
Sichtbereiche
Die erforderlichen Sichtbereiche sind in der Verkehrserschliessungsverordnung (Anhänge 3, 4 und 5) in Abhängigkeit zur signalisierten Geschwindigkeit definiert. Vorschriften gemäss Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17. April 2019.
Die Stadt Uster behält sich vor, die erforderlichen Anordnungen im Falle der Nichtbefolgung der Vorschriften auf Kosten der Säumigen zu treffen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Inserat Rückschnitt (PDF, 203 kB) | Download | 0 | Inserat Rückschnitt |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |
