Flurwegaufhebung Galgenvogelweg
Flurwegaufhebung
Öffentliche Auflage
Der Abteilungsvorsteher Bau hat mit der Verfügung H 186 / 2026 vom 9. Juli 2026, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen:
1. Folgender Weg wird als Flurweg(-status) aufgehoben:
Flurweg Nr. E141, Kat.-Nr. E2942, Galgenvogelweg
2. Die Aufhebung des Flurweges hat keine eigentumsrechtlichen Veränderungen zur Folge. Der Weg bleibt im Gesamteigentum der beteiligten Eigentümerinnen und Eigentümer.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, eine Neubeurteilung durch den Stadtrat verlangt werden. Das Begehren um Neubeurteilung ist schriftlich beim Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster einzureichen. Es muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt vom Mittwoch, 12. August 2026.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Auflagedossier Aufhebung E2942 E141 (PDF, 4.45 MB) | Download | 0 | Auflagedossier Aufhebung E2942 E141 |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Hochbau | 044 944 72 99 | Kontaktformular |
