Wermatswiler-/Kreuzstrasse, Dauernde Verkehrsanordnung
Uster, Wermatswiler-/Kreuzstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Uster, Wermatswilerstrasse, Abschnitt Freiestrasse bis Bahnstrasse
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgrund Stausituationen auf der Flora-/Aathalstrasse bei geschlossener Bahnschranke wird auf dem vorerwähnten Abschnitt der Fahrverkehr in Richtung Bahnstrasse verboten. Ausgenommen davon sind Fahrräder und Motorfahrräder.
Uster, Kreuzstrasse, Abschnitt Bahnstrasse bis Freiestrasse
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgrund der vorgesehenen baulichen Anpassungen (Trottoirverbreiterung/Radführung) können mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr kreuzen. Auf dem vorerwähnten Abschnitt wird der Fahrverkehr in Richtung Freiestrasse verboten. Ausgenommen davon sind Fahrräder und Motorfahrräder.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflicht; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 3. Juni 2026.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Situation (PDF, 1.84 MB) | Download | 0 | Situation |
| Verfügung 103112 (PDF, 214 kB) | Download | 1 | Verfügung 103112 |
| Verfügung 103113 (PDF, 249 kB) | Download | 2 | Verfügung 103113 |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit | 044 944 76 66 | Kontaktformular |
