Urnengänge vom 8. März und 14. Juni 2026 / Anordnung
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 den Urnengang für die drei Vorlagen
- «ARA Jungholz, Sanierung der Biologischen Reinigungsstufe (SBR) und Neubau Stufe Elimination Mikroverunreinigung (EMV); Kreditbewilligung» (Weisung 90/2025 an den Gemeinderat)
- «Familienergänzende Betreuung (FEB), Erhöhung des jährlichen Beitrages; Kreditbewilligung und Genehmigung Verordnung» (Weisung 103/2025 an den Gemeinderat) sowie
- «Teilrevision Gemeindeordnung: Bestimmungen zum Wahlbüro und zu den Mehrheitswahlen» (Weisung 112/2025 an den Gemeinderat)
auf Sonntag, 8. März 2026 angesetzt.
Mit Beschluss vom 9. Dezember 2025 hat der Stadtrat sodann den Urnengang (Referendumsabstimmung) für die Vorlage
- «Revision Ortsplanung, Projekt «Stadtraum Uster», Phase 2, Revision kommunale Richtplanung, Festsetzung» (Weisung 71/2024 an den Gemeinderat)
auf Sonntag, 14. Juni 2026 angesetzt.
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 17. Dezember 2025
Stadtrat Uster
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