Baubewilligung und positiver Regierungsratentscheid bringen das Zeughausareal Uster voran
Am 9. Juni 2024 hat die Stimmbevölkerung von Uster den Baukredit von 36,6 Millionen Franken für das Kultur- und Begegnungszentrum Zeughausareal genehmigt. Die Baubewilligung wurde bereits am 16. April 2024 erteilt, war aber wegen eines Rekurses noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig reichte die Stadt Uster beim Kanton Zürich ein Gesuch für einen Beitrag in der Höhe von 10 Millionen Franken aus dem Kulturfonds ein.
Kantonale Unterstützung für regionale Aufgabe
Am vergangenen Mittwoch genehmigte der Regierungsrat das Fördergesuch über 10 Millionen Franken und überwies es an den Kantonsrat (Regierungsratsentscheid Nr. 717/2025 und Nr. 718/2025). Dieser entscheidet voraussichtlich Ende Jahr definitiv über die Finanzierung. Stadtpräsidentin Barbara Thalmann zeigt sich sehr zufrieden: «Wir sind froh, dass der Regierungsrat die regionale Bedeutung des Zeughausareals anerkennt. Es ist wichtig, dass nicht nur in Zürich und Winterthur Infrastruktur für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung steht, sondern auch in den regionalen Zentren wie Uster.»
Die Baubewilligung bestätigt
Zeitgleich zum Entscheid des Regierungsrates klärte das Baurekursgericht am 28. Mai 2025 einen hängigen Rekurs. Es bestätigte die Baubewilligung mit einer Einschränkung für die Anlieferung. Gegen diesen Entscheid gingen innerhalb der 30-tägigen Frist keine weiteren Beschwerden ein.
Mit diesen positiven Entscheiden kann nun die letzte Planungsphase in Angriff genommen werden. Der Baustart ist für Oktober 2026 geplant. Somit kann das Areal im Sommer 2026 nochmals uneingeschränkt genutzt werden. Die Stadtpräsidentin blickt zuversichtlich voraus: «Wir sind gut unterwegs. Wenn alles ideal läuft, können wir das Zeughausareal Ende 2028 eröffnen.»
Weitere Informationen zum Kultur- und Begegnungszentrum unter www.uster.ch/zeughaus.
Zugehörige Objekte
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Zeughausareal |