Attraktives Stadtzentrum - Öffentliche Planauflage § 16 / 17
Attraktives Stadtzentrum
Öffentliche Planauflage
Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und § 17 Strassengesetz öffentlich aufgelegt:
- Fussgängerzone, Webern- und Gerichtsstrasse
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt oder markiert.
Das Projektdossier liegt vom 4. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Stadt Uster, Infrastrukturmanagement, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster.
Rechtliche Hinweise
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 22 ff. VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 4. Juni 2025.
Zugehörige Objekte
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Bauprojekt vom 17.4.2025 (PDF, 15.12 MB) | Download | 0 | Bauprojekt vom 17.4.2025 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |