Antrag 25/2015 des Stadtrates: Baukredit für eine temporäre Dreifachturnhalle im Buchholz

Nummer
25/2015
Geschäftsart
Antrag
Status
Erledigt
Datum
3. Februar 2015
Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art 21. lit. a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:
  1. Für die temporäre Dreifachturnhalle im Buchholz wird ein Investitionskredit von 2‘340‘000 Franken inkl. MWST bewilligt («Basisvariante», ohne Option Gasheizung für die Container).
  2. Der Stadtrat wird ermächtigt, die erforderlichen Mittel allenfalls auf dem Darlehensweg zu beschaffen.
  3. Mitteilung an den Stadtrat.

Die Kommission Bildung und Kultur hat am 23. März 2015 dem Antrag mit 6:2 Stimmen (abwesend 1) zugestimmt.

Die Rechnungsprüfungskommission hat am 30. März 2015
a) dem Gemeinderat folgende Änderung von Ziffer 1 beantragt:

Für die temporäre Dreifachturnhalle im Buchholz wird ein Investitionskredit von 2‘420‘000 Franken inkl. Mehrwertsteuer bewilligt („Basisvariante“, mit Option Gasheizung für die Container).

b) dem Antrag mit 7:1 Stimmen (abwesend 1) zugestimmt.

Der Gemeinderat hat am 13. April 2015 den Antrag des Stadtrates unverändert mit 27:3 Stimmen angenommen (vergleiche Weisung 117/2017, Anfragen 616/2018 und 566/2019 sowie Weisung 64/2020).

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss ist beim Bezirksrat Uster am 27. April 2015 ein Rekurs eingegangen.

Der Bezirksrat Uster ist mit Beschluss vom 17. August 2015 auf den Rekurs nicht eingetreten.

Gegen diesen Bezirksratsbeschluss ist beim Verwaltungsgericht bis 31. August 2015 kein Rechtsmittel eingelegt worden.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung