Antrag des Stadtrates betreffend Personalverordnung/Ausführungsbestimmungen Stadt Uster, Revision

Nummer
50/2010
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
26. Dezember 2010
Beschreibung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 20 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Personalverordnung (PVO) der Stadt Uster wird wie folgt geändert:

1. Lohnklassen (PVO § 41)
Abs. 1
unverändert

Abs. 2
Für jede Lohnklasse ist ein Minimun (Stufe 1) und ein Maximum (Stufe 29) festgesetzt. Die zwischen Minimum und Maximum definierten Lohnstufen sind als Orientierungshilfe für Neu¬einstellungen und Quervergleiche zu verwenden. Die den einzelnen Klassen und Stufen zu¬geordneten Beträge gehen aus der Besoldungstabelle der Stadt Uster hervor. Darüber hinaus können in besonderen Fällen die zwei nächsthöheren Lohnklassen als Leistungsklassen An¬wendung finden.

Abs. 3
Dem Minimum der Lohnklassen sind zwei Anlaufstufen vorangestellt.

Abs. 4
Die Besoldungstabelle im Anhang bildet Bestandteil dieser Verordnung.

2. Familienzulagen (PVO § 47)
Abs. 1
Der Anspruch auf Familienzulagen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 und dem hierzu erlassenen kantonalen Einführungsrecht.

3. Besondere Bestimmungen zur Erprobung der wirkungsorientierten Verwaltungs¬führung (PVO § 64) streichen.

4. Mitteilung an den Stadtrat.


Der Antrag des Stadtrates betreffend Personalverordnung /Ausführungs-bestimmungen Stadt Uster, Revision wird vom Rat an seiner Sitzung vom 21. März 2011 mit 34 : 0 Stimmen gutgeheissen.

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Name
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