Antrag des Stadtrates betreffend Personalverordnung/Ausführungsbestimmungen Stadt Uster, Revision
- Nummer
- 50/2010
- Geschäftsart
- Bericht und Antrag
- Datum
- 26. Dezember 2010
- Beschreibung
- Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 20 lit. b der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Personalverordnung (PVO) der Stadt Uster wird wie folgt geändert:
1. Lohnklassen (PVO § 41)
Abs. 1
unverändert
Abs. 2
Für jede Lohnklasse ist ein Minimun (Stufe 1) und ein Maximum (Stufe 29) festgesetzt. Die zwischen Minimum und Maximum definierten Lohnstufen sind als Orientierungshilfe für Neu¬einstellungen und Quervergleiche zu verwenden. Die den einzelnen Klassen und Stufen zu¬geordneten Beträge gehen aus der Besoldungstabelle der Stadt Uster hervor. Darüber hinaus können in besonderen Fällen die zwei nächsthöheren Lohnklassen als Leistungsklassen An¬wendung finden.
Abs. 3
Dem Minimum der Lohnklassen sind zwei Anlaufstufen vorangestellt.
Abs. 4
Die Besoldungstabelle im Anhang bildet Bestandteil dieser Verordnung.
2. Familienzulagen (PVO § 47)
Abs. 1
Der Anspruch auf Familienzulagen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006 und dem hierzu erlassenen kantonalen Einführungsrecht.
3. Besondere Bestimmungen zur Erprobung der wirkungsorientierten Verwaltungs¬führung (PVO § 64) streichen.
4. Mitteilung an den Stadtrat.
Der Antrag des Stadtrates betreffend Personalverordnung /Ausführungs-bestimmungen Stadt Uster, Revision wird vom Rat an seiner Sitzung vom 21. März 2011 mit 34 : 0 Stimmen gutgeheissen.