Arbeitszeitbewilligung
Für befristete Arbeitszeitbewilligungen im Kantonsgebiet, ohne Städte Winterthur und Zürich, ist zuständig:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Bereich Arbeitnehmerschutz
Nansenstrasse 16
Postfach, 8090 Zürich
8050 Zürich
Gesuche müssen mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn der zu bewilligenden Arbeitszeit eingereicht werden.