Winterdienst

Das Strasseninspektorat hat den Auftrag, auch im Winter Strassen, Trottoirs, Plätze und Wege mit den geeigneten Mitteln möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten.

Der Winterdienst entfernt auf allen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten den Schnee und bekämpft Glatteis. Dafür muss die Notwendigkeit ausgewiesen sein und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlauben. Der Winterdienst erstreckt sich auch auf die öffentlichen Parkplätze.

Aus Gründen der Sicherheit des Fuss- und Fahrzeugverkehrs müssen die Hauptstrassen, Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr und Quartierstrassen mit Steilstrecken (über sechs Prozent Längsgefälle) schwarz geräumt, also gesalzen werden. Dazu lautet der Grundsatz, um Salz umweltgerecht zu streuen: So viel wie nötig – so wenig wie möglich.

Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht, wie etwa auf Zufahrten zu Trafostationen und Reservoirs. Der Winterdienst auf privaten Strassen und Wegen wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden.

Der Winterdienst für alle städtischen und privaten Strassen kann mit den vorhandenen personellen und technischen Mitteln nicht rund um die Uhr gewährleistet werden. In der Schweiz ist eine 24-stündige Betriebsbereitschaft nur auf dem Nationalstrassennetz gesetzlich vorgeschrieben.

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