Hochbetrieb auf dem Steueramt
Rund 12'000 Steuererklärungen werden auf der Gemeinde abschliessend bearbeitet
Auf dem Steueramt werden die Steuererklärungen ausgepackt und für das Scanning vorbereitet. Das heisst: alle Büroklammern müssen entfernt und sämtliche Belege sortiert und auf A4-Format kopiert werden. Zwei temporäre Arbeitskräfte unterstützen die Mitarbeitenden des Steueramtes bei diesen Aufgaben. Nach dem Scanning im Scanningcenter Wallisellen werden die Steuererklärungen auf dem Steueramt Uster auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
In rund zwei Dritteln der Fälle kann das Gemeindesteueramt die Steuerfaktoren definitiv festlegen und die endgültige Steuerrechnung erstellen. Das restliche Drittel geht nach der ersten Sichtung weiter an das kantonale Steueramt. Dieses ist zuständig für die Veranlagung aller selbstständig Erwerbenden und von Personen mit komplexen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.
Provisorische und definitive Steuerrechnungen
Dass zwischen der Eingabe der Steuererklärung eines Jahres und der definitiven Schlussrechnung für die entsprechende Steuerperiode diverse provisorische und definitive Rechnungen aus verschiedenen Jahren ins Haus flattern, führt häufig zu Verwirrung. Hier der Versuch, die Abläufe zu erklären.
Nach dem Einreichen der Steuererklärung 2008 erhalten rund zwei Drittel aller steuerpflichtigen Personen innerhalb von etwa vier Monaten die definitive Schlussrechnung 2008. Steuererklärungen, welche nicht direkt durch das Gemeindesteueramt Uster definitiv eingeschätzt werden können, erhalten im gleichen Zeitraum eine auf der Steuererklärung beruhende angepasste provisorische Rechnung 2008. Damit wird sicher gestellt, dass die Veränderungen der finanziellen Verhältnisse gegenüber den Vorjahren rechtzeitig berücksichtigt werden können. Bis in diesen Fällen die definitive Einschätzung durch das kantonale Steueramt erfolgt ist, kann es Frühling oder Sommer 2010 werden.
Unabhängig vom Stand der verarbeiteten Steuererklärungen wird im Mai 2009 allen steuerpflichtigen Personen die provisorisch Rechnung für das laufende Jahr 2009 zugestellt. Diese Rechnung beruht auf den finanziellen Verhältnissen, die dem Steueramt zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Grundsätzlich sind dies die Zahlen der zuletzt eingereichten Vorjahres-Steuererklärung. Ist es für die Rechnungsempfänger bereits absehbar, dass die mutmasslichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse stark vom provisorischen Steuerbetrag abweichen, kann beim Steueramt Uster schriftlich unter Angabe des erwarteten steuerbaren Einkommens und Vermögens auch eine angepasste Rechnung 2009 verlangt werden. Jedes Jahr machen mehrere hundert Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
In der definitiven Schlussrechnung für das Jahr 2009, die gemäss dem oben Erläuterten einige Monate nach dem Einreichen der Steuererklärung 2009 ausgestellt wird, wird der effektiv geschuldete Steuerbetrag den gemäss provisorischer Rechnung bezahlten Steuerraten gegenüber gestellt und ermittelt, wie hoch die Nachzahlung oder die Gutschrift ist. Zugegebenermassen eine reichlich komplizierte Angelegenheit, welche sich Jahr für Jahr wiederholt und durch die ebenfalls ins Haus flatternden Rechnungen für die direkte Bundessteuer nicht gerade vereinfacht wird...
Häufig gestellte Fragen
Weshalb werden alle Steuererklärungen eingescannt?
Das Scanning ist vom kantonalen Steueramt vorgeschrieben. Dank dem Scanning können die Steuerunterlagen zentral und einfach, nämlich ohne umfangreiches physisches Archiv aufbewahrt werden. Die elektronische Verwaltung macht die Daten sehr viel leichter zugänglich: es können praktisch jederzeit Auskünfte erteilt und beispielsweise Veränderungen und Entwicklungen über die Jahre leicht erklärt werden. Das Scanning erfolgt in drei kantonalen Zentren: Zürich, Winterthur und Wallisellen – Uster fällt in die Zuständigkeit von Wallisellen.
Werden Gesuche um Fristerstreckung grosszügig bewilligt?
Fristerstreckungsgesuchen wird immer stattgegeben, sofern sie rechtzeitig, nämlich vor Ende März (Abgabefrist für die Steuererklärung) gestellt werden.
Was passiert, wenn man keine Steuererklärung einreicht?
Pro Jahr reichen in Uster ca. 500 Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen nicht ein. Das Steueramt schätzt diese Personen gemäss den letzten Informationen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach pflichtgemässem Ermessen ein. Das Versäumnis wird mit einer Busse bis zu 1000 Franken geahndet.
Welche Unterlagen kann man online beziehen?
Auf dem Onlineschalter von www.uster.ch kann man die Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung beantragen sowie Einzahlungsscheine für Zahlungen des laufenden Jahres bestellen. Die kantonale Homepage www.steueramt.zh.ch bietet zudem Zugriff auf fehlende Steuerformulare, Gesetze, Weisungen und Verordnungen sowie auf die kostenlose Steuererklärungs-Software «Private-Tax».
Wie hoch ist das Steueraufkommen in Uster?
In Uster gehen jährlich rund 135 Millionen Franken Steuergelder ein. Sie werden auf Kanton, Gemeinde, Schule und Kirche aufgeteilt. Der Stadt verbleiben zum Erledigen ihres öffentlichen Auftrags rund 65 Millionen Franken.
Eine Bitte des Steueramtes
Zwei Dinge bereiten den Steueramt viel unnötigen Aufwand: erstens das Befreien der Steuerunterlagen von Metallklammern aller Art; zweitens das Kopieren von Belegen auf A4 Format. Deshalb folgende Bitten: geben Sie die Steuererklärung samt Unterlagen ohne Klammern ab und kopieren sie sämtliche kleinformatigen Belege auf A4-Format.