Coronavirus – Information vom 13. März 2020 – Gesundheitsdirektion ordnet Besuchsverbot in Heimen und Spitälern an

13. März 2020
Ab Freitag, 13. März 2020, gilt in allen Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Invalideneinrichtungen des Kantons Zürich ein Besuchsverbot. Dies hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich aufgrund der Coronavirus-Epidemie verfügt. Das Besuchsverbot betrifft auch die Heime Uster mit den Häusern «Im Grund» und «Dietenrain».

Die Gesundheitsdirektion Zürich hat verfügt, dass ab heute Freitag, 13. März 2020, für alle Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen im Kanton Zürich ein generelles Besuchsverbot gilt. Die Heime Uster sind davon ebenfalls betroffen und setzen dieses Verbot um. Damit wollen sie die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Somit sind die Häuser «Im Grund» und «Dietenrain» wie auch das Restaurant für Besuche geschlossen.

In sachlich begründeten Fällen können Besuche bewilligt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Gesamtleiter der Heime Uster: martin.summerauer(at)heime-uster.ch.

Coronavirus-Merkblatt Kanton

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Medienmitteilung GD ZH – Besuchsverbot (PDF, 154.9 kB) Download 0 Medienmitteilung GD ZH – Besuchsverbot